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Leserkommentare

Lena am 20:20 Uhr 06.10.2011 :
:-) Ganz toll

Slava am 20:35 Uhr 05.10.2011 :
Hier gefällt es mir echt gut. Ich bliebe noch

Wojtek am 13:50 Uhr 05.10.2011 :
ein echter Hingucker, eure Seite, lol, da strahel

Mathilde am 14:05 Uhr 04.10.2011 :
Ey ich weiss nicht was ihr habt, ich finde die Se

Johannes am 22:26 Uhr 18.8.2011 :
Schön schön! Gefällt mir wirklich sehr gut in

05.01.2012, von Fabian

Versicherung für den Hausrat

Eine Hausratversicherung bietet Schutz für das Hab und Gut in einer Wohnung bzw. in einem Haus. Sobald man in eine eigene Wohnung zieht und bei den Eltern auszieht, sollte man über eine Hausratversicherung nachdenken. Bei einem Umzug von einer eigenen Wohnung in eine andere Wohnung reicht es, dies der Versicherung mit neuer Adresse mitzuteilen. Zerbrochen Hierfür bietet sich eine Hausratversicherung der Ergo Versicherungen an, die Stärke bei ihren Versicherungen bewiesen haben. Die Hausratversicherung bietet Schutz für alle unbeweglichen Sachen in der Wohnung bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Als Voraussetzungen muss für die Gefahr eines Brandes eine offene Flamme, die sich aus eigener Kraft aus dem bestimmungsgemäßen Herd verbreitet, entstanden sein. Weiter ist auch ein Blitzschlag, der direkt in die versicherte Sache eingeschlagen hat, versichert. Nicht versichert sind Sengschäden, da hier keine offene Flamme entstanden ist. Bei Einbruchdiebstahl wird vorausgesetzt, dass der Täter in einen Raum im Gebäude einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel in die Wohnung gelangt. Vandalismus ist nach einem Einbruch mitversichert. Raub ist hauptsächlich über die Außenversicherung mit dabei, da hier dann Hausratgegenstände der Versicherungsnehmer bei sich trägt und dann zum Beispiel auf offener Straße ausgeraubt wird. Raub besteht nur, wenn dem Versicherungsnehmer an Ort und Stelle Gewalt angedroht wird und eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Die Sachen, die dann dem Täter gebracht werden, sind nicht versichert. Bei Leitungswasser ist die Ursache meistens ein Rohrbruch. Versichert sind die Rohre, die an der Wasserversorgung angeschlossen sind sowie die damit verbundenen Schläuche. Versichert sind auch Rohre der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen. Aber auch von Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sind die Rohre versichert. Die daraus resultierenden Nässeschäden, wodurch Hausrat beschädigt wird, sind in der Versicherungsleistung mitenthalten. Natürlich müssen laut den Bedingungen die Ausschlüsse bei den Gefahren beachtet werden. Ein Ausschluss bei der Gefahr Sturm wäre, wenn die Windstärke unter 8 ist. Erst über einer Windstärke von 8 nach Beaufort ist der Schaden ein Versicherungsschaden. Bei der Gefahr Sturm besteht Gebäudegebundenheit, das heißt, der Hausrat darf nicht im Garten stehen, da hier kein Gebäude in der Nähe ist. Die Terrasse, wenn sie direkt am Gebäude ist, gilt als gebäudegebunden. Bei Hagel muss nur der Niederschlag in Form von Eiskörnern vorliegen, eine Windstärke muss hier nicht beachtet werden.

 

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